12. Deutscher Hochschulrechtstag

Einladung/Programm

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Einen gedruckten Tagungsbericht fi
nden Sie hier. (Dieser Beitrag erschien in Ausgabe 21/2017 der Zeitschrift „Die Öffentliche Verwaltung“ (DÖV). Die DÖV ist mit Archiv auch in der juristischen Datenbank beck-online erhältlich: https://beck-online.beck.de/Modul/1079/Inhalt)

Mit der Zukunft der Akkreditierung von Studiengängen beschäftigte sich der 12. Deutsche Hochschulrechtstag am Mittwoch, 17. Mai, in Köln. Die Tagung stand unter der Frage "Sinnvolle Qualitätssicherung oder bürokratischer Irrsinn?" Seit das Bundesverfassungsgericht die nordrhein-westfälischen Regelungen zur Akkreditierung von Studiengängen 2016 für verfassungswidrig erklärt hat, wird in Hochschulen, Verwaltung und Politik viel über eine mögliche Neuregelung diskutiert. Dabei steht auch ein grundlegender Systemwechsel zur Disposition.

Professor Dr. Christian von Coelln aus dem Kreis der Veranstalter freute sich in seiner Begrüßung, dass man offensichtlich ein sehr aktuelles Thema ausgesucht habe. Mehr als 120 Anmeldungen seien dafür ein starkes Zeichen. Das bestätigte auch Prorektor Prof. Dr. Stefan Herzig, der sich als Prorektor für Forschung und Lehre viel mit Akkreditierungen beschäftigt und aus der Praxis einige Probleme benannte. Er erhoffte sich nicht zuletzt kritische Impulse für die Ausgestaltung der neuen Akkreditierungsverordnung, die derzeit vorbereitet wird.
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Anschließend beschäftigte sich Prof. Dr. Ute Mager vom Institut für Deutsches und Europäisches Verwaltungsrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Akkreditierung von Studiengängen.
Apl. Prof. Dr. Norbert Janz vom Landesrechnungshof Brandenburg wies darauf hin, dass Akkreditierungen teuer sein. Zur Wahrung der Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sprach er sich für eine Abkehr von der Programmakkreditierung aus; stattdessen seien System- und Clusterakkreditierungen oftmals günstiger. Zudem forderte er eine erhebliche Verlängerung der bislang fünfjährigen Re-Akkreditierungspflicht.

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Recht kritisch setzte sich Prof. Dr. Matthias Stoetzer von der Ernst-Abbe-Hochschule Jena in seinem engagierten Vortrag mit der Akkreditierungspraxis auseinander. Bedingt durch die Zusammensetzung der Kommissionen komme es immer wieder zu willkürlichen Anforderungen, zumal die Kriterien oft nur durch Allgemeinplätze festgelegt seien. Überhaupt sei der Nutzen des Akkreditierungswesens bis heute nicht empirisch nachgewiesen. Als Testfrage stellte er in den Raum, ob jemand der Anwesenden die Universität für seine Kinder danach aussuchen würde, ob diese einen akkreditierten Studiengang anbiete.
Dem widersprach Dr. Thomas Grünewald, Staatssekretär im Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen, auch aus Sicht der Kultusministerkonferenz. Er berichtete, dass spätestens im Herbst den Gremien der Kultusministerkonferenz eine Muster-Rechtsverordnung vorgelegt werde, die Details der künftigen Akkreditierungsverfahren möglichst bundeseinheitlich regeln werde, wenngleich landesspezifische Abweichungen zulässig blieben. Dr. Grünewald warb vor allem für die Systemregistrierung als "katalytischen Prozess", bei dem es durch den Austausch mit der wissenschaftlichen Peer-Group zu erheblichen Qualitätsverbesserungen kommen könne. Deutschland werde davon als starker Wissenschaftsstandort profitieren.

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Sodann referierte Dr. Olaf Bartz, Mitglied des Vorstands und Geschäftsführer der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland, über die künftigen Aufgaben der Stiftung. In Zukunft werden die Hochschulen privatrechtlich eine Akkreditierungsagentur beauftragen, die ein Gutachten erstellt, auf dessen Grundlage sodann der Akkreditierungsrat durch Verwaltungsakt über die Akkreditierung entscheiden wird. In der anschließenden Diskussionsrunde wurde noch einmal deutlich, dass dies komplizierte Rechtsschutzfragen aufwirft, wenn die Hochschulen oder gar einzelne Fakultäten das Begutachtungsverfahren durch die Agentur für fehlerhaft halten. Grundsätzlich habe sich die Zusammenarbeit mit den Agenturen aber bewährt, so Dr. Bartz.

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Abschließend bedankte sich Prof. Dr. von Coelln bei allen Referenten und Gästen des Hochschulrechtstages und lud vorsorglich schon einmal zur Tagung des nächsten Jahres ein, die dann in Erlangen stattfinden wird.
Bei weiteren Gesprächen und kühlen Getränken klang die Tagung im Dozentenzimmer der Kölner Universität aus.

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Ausgerichtet wurde der Hochschulrechtstag vom Institut für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht der Universität zu Köln in Kooperation mit dem Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Öffentliches Recht und der Forschungsstelle für Wissenschafts- und Hochschulrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover sowie dem Institut für öffentliches Recht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Text und Bilder: Dr. Christian Jasper