2. Deutscher Hochschulrechtstag

Der 2. Deutsche Hochschulrechtstag befasste sich am Montag, 18. Juni 2007 an der Universität zu Köln mit den Chancen und Risiken des neuen Hochschulfreiheitsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, das eine weitreichende Autonomie der Hochschulen insbesondere durch Beseitigung der staatlichen Fachaufsicht und Verleihung von Dienstherrenfähigkeit begründet. Im Zentrum der Tagung standen Rechtsfragen der Überleitung des wissenschaftlichen Hochschulpersonals sowie Fragen der Grundordnungsautonomie.

Einladung/Programm
Bericht über den zweiten Deutschen Hochschulrechtstag



Eindrücke vom zweiten Deutschen Hochschulrechtstag


Chancen und Risiken des neuen Hochschulfreiheitsgesetzes in Nordrhein-Westfalen haben am Montag, 18. Juni 2007, zahlreiche Interessierte aus Wissenschaft und Politik im Neuen Senatssaal der Universität zu Köln erörtert. Nach der erfolgreichen Premiere im Jahr 2006 hat damit zum zweiten Mal ein Deutscher Hochschulrechtstag stattgefunden. Das Institut für Wissenschaftsrecht an der Universität zu Köln hatte die Veranstaltung in Kooperation mit der Forschungsstelle für Wissenschafts- und Hochschulrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg organisiert.
Im Systemwettbewerb der Bundesländer sorgt das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene nordrhein-westfälische Hochschulfreiheitsgesetz für Aufsehen. Erstmals sind Hochschulen von staatlicher Fachaufsicht vollständig befreit und mit eigener Dienstherrenfähigkeit sowie weitgehender Finanzautonomie ausgestattet worden.

Ob die nordrhein-westfälische Hochschulfreiheit als Modell für andere Bundesländer taugt, hängt auch von der Beantwortung umstrittener Rechtsfragen ab: Ist die Überführung des Hochschulpersonals vom Land auf die Hochschulen rechtlich zu beanstanden? Wie weit reichen die Regelungsspielräume der Hochschulen für ihre innere Organisation?
In ihren einleitenden Vorträgen führten jetzt während der Tagung zunächst mehrere Referenten in die Thematik ein. Zur anschließenden Diskussion stellten sich auf dem Podium Professor Dr. Dicke (Universität Jena), Professor Dr. Hillgruber (Universität Bonn), Professor Dr. Ipsen (Präsident des niedersächsischen Staatsgerichtshofs) sowie Helmut Stahl (CDU-Fraktion im Landtag NRW) unter der Moderation von Professor Dr. Michael Sachs (Universität zu Köln) dem juristischen Fachpublikum.
 
Hintergrund: Deutscher Hochschulrechtstag

Um den wissenschaftlichen Austausch anzuregen und ein interdisziplinäres Diskussionsforum zu schaffen, wurde von Professor Dr. Max-Emanuel Geis, Leiter der Forschungsstelle für Wissenschafts- und Hochschulrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, und den Direktoren des Instituts für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht an der Universität zu Köln, Professor Dr. Bernhard Kempen und Professor Dr. Michael Sachs, ein jährlich stattfindendes, eintägiges Symposium ins Leben gerufen. Der Deutsche Hochschulrechtstag soll Gelegenheit bieten, die wichtigsten aktuellen Fragen und Entwicklungen im Bereich des Hochschulrechts zu erörtern.
Die Auftaktveranstaltung, der Erste Deutsche Hochschulrechtstag, fand am Freitag, 16. Juni 2006, an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg statt und beschäftigte sich mit dem derzeitigen Umbruch in der Hochschulmedizin und dem allgegenwärtigen Streben nach neuartigen, effizienteren Organisationsformen für Universitätskliniken.